Hausordnung

Die Hausordnung regelt das Zusammenleben, aller Mitbewohner des Hauses. Sie enthält Rechte und Pflichten. Sie gilt für alle Bewohner.

Ohne eine gewisse Ordnung ist das Zusammenleben mehrerer Menschen unter einem Dach nicht möglich. Alle werden sich nur dann wohl fühlen, wenn alle Mieter aufeinander Rücksicht nehmen! Bei individuellen Fragen sprechen sie uns bitte persönlich an. Wir helfen Ihnen gerne!

Jeder Mieter ist dafür verantwortlich, dass vermeidbarer Lärm in der in der Wohnung und auf dem Grundstück unterbleibt. 

Jeder einzelne Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch seine Mitreisenden die Mietbedingungen einhalten.

Soweit es für Sie erkennbar und festellbar ist informieren, sie uns bitte schnellstmöglich über entstandene Schäden.

Der Mieter haftet für von ihm verursachte Schäden! Beschädigtes, verlorenes (wie Schlüssel, Handtücher etc.) oder zerstörtes Inventar wird zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt. Bei grober Verschmutzung wird ein extra Reinigungsgeld erhoben.

Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände und Garderobe des Mieters.

Grundsätzliches

Sollten Sie Fragen haben, irgendetwas in der Einrichtung vermissen oder Benötigen Sie Hilfe,

so Informieren Sie uns bitte umgehend. Nur so können wir eventuelle Unzugänglichkeiten schnell beheben.

Helfen Sie der Umwelt zuliebe Wasser und Öl zu sparen und vermeiden sie unnötigen Stromverbrauch.

Anreise

- Die gebuchte Unterkunft steht dem Gast ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Der Bezug ist bis 18.00 Uhr möglich. Andere Anreisezeiten sind möglich, aber mit uns abzusprechen.

Abreise

- Die Zimmer müssen uns am Abreisetag ab 11.00 Uhr wieder zur Verfügung stehen, damit wir sie für die nächsten Gäste vorbereiten können. Ausnahmen hiervon sind möglich, bedürfen aber der Absprache mit uns. Steht die Unterkunft nicht bis 11.00 Uhr zur Verfügung wird dem Gast eine weitere Übernachtung in Rechnung gestellt.

Sonderleistung

- Die Küche kann gern genutzt werden. Es stehen Töpfe, Geschirr, Bestecke und die üblichen Küchengeräte in ausreichendem Umfang zur Verfügung. Nach Benutzung ist die Küche unverzüglich zu reinigen und das benutzte Geschirr abzuwaschen. Auch der Gemeinschaftsraum steht selbstverständlich zur Nutzung frei. Auch hier ist Ordnung zu halten. Dies ist zwingend erforderlich damit alle Mieter zu jeder Zeit die Küche und den Gemeinschaftsraum in einem sauberen und einwandfreien Zustand vorfinden.

Rücksichtnahme

- In der Zeit von 22:00-06:00 Uhr (Sonntags bis 8.00 Uhr) ist das Recht jedes Hausbewohners und der Anwohner auf Nachtruhe zu respektieren. In dieser Zeit sind Musik, Fernsehen, Gesang, o.ä. über Zimmerlautstärke zu vermeiden. Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gegen Lärmbelästigung im Interesse aller Hausbewohner Maßnahmen gegen den Verursacher bis hin zur Kündigung des Beherbergungsvertrages getroffen werden können.

- Auch die Mittagsruhe (12.30 bis 14.30 Uhr) ist einzuhalten.

- Mit Rücksicht auf die Schlafenszeiten sollte eine Benutzung der Duschen in den Nachtstunden (22:00-06:00 Uhr) möglichst vermieden werden.

- Bei Störung des Hausfriedens oder Verstoß gegen die Hausordnung ist die der Vermieter berechtigt, geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Ordnung zu treffen.

Reinigung

- Die Zimmer werden nach dem Aufenthalt gereinigt. Die Beseitigung außerordentlicher Verunreinigungen wird dem Gast gesondert in Rechnung gestellt.

Bei längerem aufenthalt wird das Zimmer und alle Gemeinschaftsräume mehrmals die Woche gereinigt.

Diebstahl/Haftung

- Der Gast haftet für Verluste oder Beschädigung, die durch ihn oder seine „Erfüllungsgehilfen“ verursacht worden sind.

- Wer Schäden am Gebäude oder Inventar verursacht, haftet dafür im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigung werden unverzüglich zur Anzeige gebracht. Bei Abreise wird eine Begehung der Zimmer durch den Eigentümer durchgeführt. Verloren gegangene Schlüssel werden mit 50,00 Euro Pauschalbetrag in Rechnung gestellt und sind bei Abreise in bar zu bezahlen.

- Für Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt) und Fahrrädern usw., die sich auf dem Gelände des Grundstückes befinden, wird nicht gehaftet. Die Eigentümer übernimmt bei Verlust von Wertsachen (insbesondere von Schmuck und Bargeld) ausdrücklich keine Haftung. Auch die Verwahrung der Garderobe, mitgebrachte technische Geräte und ähnliches obliegen ausschließlich der Aufsicht des Gastes.

- Es obliegt dem Gast, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl, Beschädigungen oder Zerstörung zu sichern. Die Haftung unsererseits bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung wird ausgeschlossen.

Sicherheit

- Die Haustür sowie die Wohnungstür sind ständig geschlossen zu halten.

Sonstiges

- Die Übernachtung hausfremder Personen ist grundsätzlich untersagt.

- Das Halten von Tieren ist nicht erlaubt.